Beschreibung
In Österreich gibt es die klare Trennung zwischen
- medizinischen Gesundheits- und
- gewerblichen gesundheitsbezogenen Berufen bzw. Tätigkeiten.
Medizinische Anwendungen fallen dabei unter die Kompetenz des Gesundheitsministeriums, gewerbliche Berufe unter die des Wirtschaftsministeriums.
Gewerblichen gesundheitsbezogenen Berufen bzw. Tätigkeiten haben den Ausbildungs-, Bezeichnungs-, sowie den Berufs- und Tätigkeitsvorbehalt zu beachten.
Ausbildungsvorbehalt:
Das Ausbildungsvorbehaltsgesetz besagt, dass Ausbildungen in Gesundheitsberufen nur an gesetzlich definierten und bewilligten Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden dürfen.
Bezeichnungsvorbehalt:
Die Berufsbezeichnungen der Gesundheitsberufe sind gesetzlich geschützt.
Auch ähnliche – somit verwechslungsfähige – Berufsbezeichnungen dürfen nicht verwendet werden.
Berufs- und Tätigkeitsvorbehalt:
Berufs- und Tätigkeitsvorbehalte in Bezug auf bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen bedeuten, dass diese aufgrund gesetzlicher Festlegung nur von entsprechen ausgebildeten Personen durchgeführt werden dürfen.
Auch ein reglementiertes gesundheitsbezogenes Gewerbe darf nicht das Ziel haben Krankheiten zu heilen oder medizinische Diagnosen zu erstellen.
Daher sind Grundkenntnisse des Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe sehr wichtig.
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